Regeln zum Funktionieren der ONE WORLD FILMCLUBS (OWFCs)
Aus der Notwendigkeit eines reibungslosen Ablaufs der OWFCs auch an anderen Standorten und aus Gründen des Schutzes von Urheberrechten ergeben sich Regeln, die von den jeweiligen Filmclubs und ihren OrganisatorInnen eingehalten werden müssen:
1.) Die Filmvorführungen werden von Jugendlichen für Jugendliche organisiert. Sie sind nicht gewerblich und nicht kommerziell, d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden und sie finden ausschließlich im Rahmen der OWFCs statt.
2., Die Filmvorführungen finden an einem fixen Ort in Räumlichkeiten der Schule oder Außerschulischen Jugendarbeit statt – fallweise auch an anderen geeigneten Orten wie z.b.Kulturorganisationen und werden von den Jugendlichen mit den jeweiligen Zuständigen vor Ort abgesprochen.
3.) Die ausgeliehenen DVDs dürfen nicht kopiert oder an andere Personen weitergegeben werden.
4.) Der Film sollte zwei Wochen vor der Filmvorführung bestellt und muss spätestens eine Woche danach per Post an den Verein Standbild (=Projektkoordination) zurückgeschickt werden.
5.) In jedem OWFC gibt es eineN HauptverantwortlicheN unter den Jugendlichen (=FilmcluborganisatorIn), welche auch Ansprechperson für den Verein Standbild (=Projektkoordination) ist.
Die E-Mailadressen des/der FilmcluborganisatorIn und der MitorganisatorInnen werden in eine Email-Liste der OWFCs aufgenommen, die zum regelmäßigen Austausch zwischen der Projektkoordination und den anderen FilmcluborganisatorInnen und für den Newsletter genützt wird.
6.) Um eine Dokumentation des Projekts zu ermöglichen, schickt bitte spätestens eine Woche nach der Filmvorführung per Email ein kurzes Feedback von der Vorführung mit Fotos und, falls vorhanden, ein Foto von Plakat/einen Flyer mit denen die Vorführung angekündigt wurde (wie ist es gelaufen, gab es ein Begleitprogramm, etc.).
Der Verein Standbild ist dazu berechtigt, die Ergebnisse der Aktionen und Filmvorführungen für Bewerbung und Informationen über die OWFCs zu verwenden.
7.) Der OWFC sollte in regelmäßigen Abständen, in etwa alle zwei Monate, eine Filmvorführung organisieren.
Die Nichteinhaltung der oben angeführten Regeln kann zu einer Beendigung der Tätigkeit des OWFCs führen!!!




















